SENTIMENTO VERTRIEBSPARTNERVERTRAG & DATENSCHUTZINFORMATION

SENTIMENTO VERTRIEBSPARTNERVERTRAG

Stand: August 2026 – Vertragsversion 1.0

zwischen

SENTIMENTO Cosmetics
Bozener Straße 60/1

75365 Calw
info@sentimentoshop.com
– nachfolgend „SENTIMENTO“ oder „Unternehmen“ –

und dem jeweiligen Vertriebspartner, der sich über das von SENTIMENTO bereitgestellte Registrierungssystem registriert.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Dieser Vertrag regelt die selbstständige Tätigkeit als Vertriebspartner für SENTIMENTO sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
  2. Der Vertrag kommt durch die erfolgreiche Registrierung als Vertriebspartner und die elektronische Zustimmung zu diesem Vertrag zustande.
  3. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass der Vertriebspartner die Vertragsbedingungen vor Abschluss der Registrierung einsehen kann.
  4. Mit Abschluss der Registrierung bestätigt der Vertriebspartner, den Vertrag einschließlich der jeweils einbezogenen Anlagen und des Vergütungsplans gelesen und akzeptiert zu haben.
  5. Die bei der Registrierung verwendete Vertragsversion sowie Datum und Zeitpunkt der Registrierung werden zu Nachweiszwecken dokumentiert.
  6. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben von diesem Vertrag unberührt.

§ 2 Selbstständigkeit

  1. Der Vertriebspartner ist selbstständig und handelt auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko.
  2. Der Vertriebspartner organisiert seine Tätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsweise grundsätzlich selbst.
  3. Durch diesen Vertrag wird kein Arbeitsverhältnis, kein Gesellschaftsverhältnis und keine organschaftliche Stellung begründet.
  4. Der Vertriebspartner ist insbesondere nicht berechtigt, im Namen von SENTIMENTO rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Verträge abzuschließen oder Verpflichtungen einzugehen, sofern ihm hierzu nicht ausdrücklich eine Vollmacht erteilt wurde.
  5. Die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Selbstständigkeit.

§ 3 Gewerbe, Steuern und Abgaben

  1. Der Vertriebspartner ist für die ordnungsgemäße Anmeldung und Ausübung seiner selbstständigen Tätigkeit selbst verantwortlich, soweit gesetzlich erforderlich.
  2. Der Vertriebspartner trägt die Verantwortung für seine steuerlichen Pflichten sowie gegebenenfalls für Gewerbe-, Umsatzsteuer-, Sozialversicherungs- und sonstige öffentlich-rechtliche Pflichten.
  3. SENTIMENTO erteilt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

§ 4 Tätigkeit des Vertriebspartners

  1. Der Vertriebspartner darf die von SENTIMENTO angebotenen Produkte und Vertriebsmöglichkeiten im Rahmen dieses Vertrages bewerben und vermitteln.
  2. Die Tätigkeit erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Vorgaben von SENTIMENTO.
  3. Der Vertriebspartner hat gegenüber Kunden und Interessenten wahrheitsgemäße, vollständige und nicht irreführende Angaben zu machen.
  4. Insbesondere dürfen keine Eigenschaften, Wirkungen, Verfügbarkeiten, Rabatte, Einkommen oder Verdienstmöglichkeiten versprochen werden, die nicht von SENTIMENTO freigegeben oder tatsächlich gegeben sind.

§ 5 Keine Umsatz- oder Einkommensgarantie

  1. SENTIMENTO garantiert weder einen bestimmten Umsatz noch eine bestimmte Anzahl von Kunden, Vertriebspartnern oder Provisionen.
  2. Einkommen und Provisionen hängen insbesondere von der individuellen Tätigkeit, dem tatsächlichen Verkauf von Produkten und den jeweils geltenden Vergütungsbedingungen ab.
  3. Beispielrechnungen, Erfolgsbeispiele oder Werbeaussagen dürfen nicht als typische oder garantierte Einkommen dargestellt werden.

§ 6 Produkte

  1. Vertriebspartner dürfen ausschließlich Produkte und Produktinformationen verwenden, die von SENTIMENTO freigegeben wurden.
  2. Produktbeschreibungen dürfen nicht eigenmächtig verändert oder mit zusätzlichen Wirkungsversprechen versehen werden.
  3. Insbesondere sind gesundheitsbezogene, medizinische oder sonstige gesetzlich unzulässige Heil- oder Wirkversprechen untersagt.
  4. Gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationen dürfen nicht entfernt, verändert oder verfälscht werden.

§ 7 Verkauf und Kundenverträge

  1. Der Vertriebspartner vermittelt Verkäufe nach den von SENTIMENTO vorgesehenen Abläufen.
  2. Kundenverträge kommen grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweils hierfür vorgesehenen Vertragspartner zustande.
  3. Der Vertriebspartner darf Kunden keine abweichenden Vertragsbedingungen versprechen.
  4. Der Vertriebspartner darf insbesondere keine eigenmächtigen Zusagen zu Rückgaben, Garantien, Lieferzeiten, Rabatten oder Erstattungen machen.
  5. Preisobergrenze: Der Vertriebspartner darf SENTIMENTO-Produkte nicht zu einem höheren Verkaufspreis anbieten oder verkaufen als dem von SENTIMENTO jeweils festgelegten maximal zulässigen Verkaufspreis bzw. der hierfür kommunizierten Preisobergrenze. Eine eigenmächtige Erhöhung der von SENTIMENTO vorgegebenen Preisobergrenze ist untersagt. Diese Regelung gilt nur, soweit sie nach den jeweils anwendbaren wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

§ 8 Vergütung

  1. Die Vergütung des Vertriebspartners richtet sich nach dem bei Vertragsschluss geltenden Vergütungsplan.
  2. Der Vergütungsplan ist Bestandteil dieses Vertrages.
  3. Provisionsansprüche entstehen ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und des vereinbarten Vergütungsplans.
  4. Soweit gesetzliche Vorschriften dem Vertriebspartner zwingende Provisionsansprüche gewähren, bleiben diese unberührt.

§ 9 MLM- und Empfehlungsstruktur

  1. SENTIMENTO kann Vertriebspartnern eine mehrstufige Empfehlungs- und Vergütungsstruktur zur Verfügung stellen.
  2. Provisionen werden ausschließlich für nach dem Vergütungsplan provisionsfähige Umsätze bzw. Geschäftsvorgänge gewährt.
  3. Eine Vergütung allein für die Anwerbung einer Person ohne einen hierfür provisionsfähigen Geschäftsvorgang erfolgt nicht.
  4. Der Vertriebspartner darf Interessenten nicht den Eindruck vermitteln, dass allein die Rekrutierung weiterer Personen automatisch zu einem bestimmten Einkommen führt.
  5. Der Aufbau eines Vertriebsteams erfolgt freiwillig und ohne Garantie auf bestimmte Einnahmen.

§ 10 Voraussetzungen für Provisionen

  1. Die Berechnung von Provisionen erfolgt nach dem jeweils gültigen Vergütungsplan.
  2. Stornierte, widerrufene, rückabgewickelte oder endgültig nicht bezahlte Geschäfte werden nur insoweit provisionswirksam berücksichtigt, wie dies gesetzlich und nach dem Vergütungsplan zulässig ist.
  3. Bereits ausgezahlte Provisionen können nur zurückgefordert oder verrechnet werden, soweit hierfür eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht.
  4. Zwingende gesetzliche Provisionsrechte bleiben unberührt.

§ 11 Abrechnung

  1. SENTIMENTO stellt dem Vertriebspartner die für die Abrechnung erforderlichen Informationen über das eingesetzte System zur Verfügung.
  2. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, Abrechnungen zeitnah zu prüfen und erkennbare Fehler innerhalb angemessener Frist mitzuteilen.
  3. Gesetzliche Informations-, Abrechnungs- und Auskunftsrechte bleiben unberührt.

§ 12 Änderungen des Vergütungsplans

  1. SENTIMENTO kann den Vergütungsplan für zukünftige Geschäftsvorgänge ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
  2. Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche werden durch eine Änderung nicht rückwirkend beseitigt.
  3. Änderungen werden dem Vertriebspartner in geeigneter Weise mitgeteilt.
  4. Soweit eine Vertragsänderung der Zustimmung des Vertriebspartners bedarf, wird diese nach den gesetzlichen Anforderungen eingeholt.

§ 13 Kunden- und Vertriebspartnerzuordnung

  1. Die Zuordnung von Kunden und Vertriebspartnern erfolgt nach den im SENTIMENTO-System hinterlegten Regeln.
  2. Eine eigenmächtige Änderung, Umgehung oder Manipulation der Zuordnung ist untersagt.
  3. Bei Streitigkeiten über Zuordnungen prüft SENTIMENTO die verfügbaren Systemdaten und sonstigen Nachweise.
  4. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 14 Vertriebspartnerkonto

  1. Der Vertriebspartner erhält gegebenenfalls Zugang zu einem persönlichen Vertriebspartnerkonto.
  2. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  3. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, den Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten unverzüglich mitzuteilen.
  4. Die Nutzung eines Vertriebspartnerkontos durch andere Personen ist nur zulässig, soweit SENTIMENTO dies ausdrücklich erlaubt.

§ 15 Duftkoffer und Verkaufsmaterial

  1. SENTIMENTO kann dem Vertriebspartner einen Duftkoffer sowie Produktmuster und sonstige Verkaufshilfen zur Verfügung stellen. Der Duftkoffer dient ausschließlich der Präsentation und dem Vertrieb der von SENTIMENTO angebotenen Produkte.
  2. Soweit für den Duftkoffer ein Kaufpreis oder eine sonstige Gebühr vereinbart wurde, ist diese vor bzw. nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung zu entrichten. Die konkrete Vereinbarung über den Duftkoffer wird Bestandteil des Vertriebspartnerverhältnisses.
  3. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, den Duftkoffer und die darin enthaltenen Verkaufsmaterialien pfleglich zu behandeln und ausschließlich für die vorgesehenen Vertriebszwecke zu verwenden. Eine Weitergabe, Veräußerung, Vermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von SENTIMENTO nicht gestattet.
  4. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, den Duftkoffer einschließlich der darin enthaltenen, im Eigentum von SENTIMENTO stehenden Gegenstände unverzüglich zurückzugeben, wenn das Vertragsverhältnis beendet wird oder SENTIMENTO die Rückgabe aufgrund eines berechtigten Grundes verlangt.
  5. Soweit einzelne Bestandteile des Duftkoffers Eigentum des Vertriebspartners geworden sind, besteht keine Rückgabepflicht hinsichtlich dieser Bestandteile, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  6. Bei der Rückgabe muss sich der Duftkoffer in einem Zustand befinden, der einer normalen, vertragsgemäßen Nutzung entspricht. Für darüber hinausgehende Beschädigungen, Verlust oder fehlende Bestandteile haftet der Vertriebspartner nach den gesetzlichen Vorschriften.
  7. Verbrauchte oder während der ordnungsgemäßen Nutzung aufgebrauchte Produktproben müssen nicht ersetzt werden, sofern SENTIMENTO nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat.
  8. Der Vertriebspartner darf den Duftkoffer nach Beendigung des Vertrags nicht weiter zur Bewerbung oder zum Vertrieb von SENTIMENTO-Produkten verwenden, soweit ihm hierfür keine gesonderte Berechtigung erteilt wurde.
  9. Weitere Einzelheiten, insbesondere zum Kauf, Eigentum, Umfang, Inhalt, Preis, Rückgabe und Zustand des Duftkoffers, können in einer gesonderten Duftkoffervereinbarung geregelt werden.

§ 16 Werbung

  1. Werbung für SENTIMENTO muss wahrheitsgemäß, nachvollziehbar und rechtlich zulässig sein.
  2. Der Vertriebspartner hat insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Datenschutz-, Telemedien- und sonstige einschlägige Vorschriften einzuhalten.
  3. Irreführende Werbung ist untersagt.
  4. Nicht von SENTIMENTO freigegebene Werbeaussagen dürfen nicht als offizielle Aussagen des Unternehmens dargestellt werden.

§ 17 Social Media

  1. Der Vertriebspartner darf SENTIMENTO-Produkte grundsätzlich über soziale Medien bewerben.
  2. Die Verwendung des Namens, Logos, Bildmaterials und sonstiger Markenbestandteile erfolgt nur im Rahmen der von SENTIMENTO eingeräumten Nutzungsrechte.
  3. Beiträge dürfen keine rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden oder irreführenden Inhalte enthalten.
  4. Der Vertriebspartner darf nicht den Eindruck erwecken, offizieller Mitarbeiter, Geschäftsführer oder sonstiger Vertreter von SENTIMENTO zu sein, sofern dies nicht zutrifft.

§ 18 Marken und geistiges Eigentum

  1. Marken, Logos, Texte, Bilder, Produktdesigns, Werbematerialien und sonstige Inhalte von SENTIMENTO bleiben Eigentum bzw. Rechteinhabern vorbehalten.
  2. Eine Nutzung wird nur für die Dauer und den Zweck dieses Vertrags und im eingeräumten Umfang gestattet.
  3. Nach Beendigung des Vertrags ist die Nutzung grundsätzlich einzustellen, soweit keine weitergehende Berechtigung besteht.

§ 19 Eigene Werbemittel

  1. Eigene Werbemittel dürfen verwendet werden, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben und den Markenrichtlinien von SENTIMENTO entsprechen.
  2. SENTIMENTO kann die Entfernung oder Änderung rechtswidriger, irreführender oder markenschädigender Inhalte verlangen.
  3. Gesetzlich zulässige und vom Vertriebspartner eigenständig erstellte Inhalte bleiben grundsätzlich dessen Verantwortung.

§ 20 Kunden- und personenbezogene Daten

  1. Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.
  2. Der Vertriebspartner darf Kundendaten nicht für eigene, nicht genehmigte Zwecke verwenden.
  3. Kundendaten dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
  4. Datenschutzrechtliche Betroffenenrechte sind zu beachten.

§ 21 Datenschutz

  1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch SENTIMENTO gilt die jeweils bereitgestellte Datenschutzinformation.
  2. Die Datenschutzinformation ist Bestandteil des Registrierungsprozesses, soweit sie dort einbezogen wird.
  3. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung und Verwaltung des Vertriebspartnerverhältnisses, zur Provisionsabrechnung, Kommunikation, Systemverwaltung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

§ 22 Vertraulichkeit

  1. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, vertrauliche Informationen von SENTIMENTO geheim zu halten.
  2. Als vertraulich gelten insbesondere interne Preis-, Provisions-, Kunden-, Vertriebs-, Strategie-, Geschäfts- und Systeminformationen, soweit diese nicht öffentlich bekannt sind.
  3. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort, soweit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
  4. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 23 Geschäftsgeheimnisse

  1. Geschäftsgeheimnisse dürfen weder während noch nach Beendigung des Vertrags unbefugt genutzt oder offengelegt werden.
  2. Dies gilt insbesondere für interne Vertriebsstrukturen, nicht öffentliche Vergütungsinformationen, Kundendaten, Zugangsdaten und interne Unternehmensinformationen.

§ 24 Wettbewerbsverhalten

  1. Der Vertriebspartner hat sich im Wettbewerb fair und gesetzeskonform zu verhalten.
  2. Gesetzlich zulässige anderweitige unternehmerische Tätigkeiten werden durch diesen Vertrag nicht ausgeschlossen, sofern keine wirksame anderweitige Vereinbarung besteht.
  3. Unzulässige Abwerbung, Täuschung, Rufschädigung oder die Verwendung vertraulicher SENTIMENTO-Informationen zugunsten Dritter ist untersagt.

§ 25 Auftreten gegenüber Dritten

  1. Der Vertriebspartner hat sich gegenüber Kunden, Interessenten und anderen Vertriebspartnern professionell und respektvoll zu verhalten.
  2. Er darf keine falschen Angaben über seine Stellung, seine Befugnisse oder seine Einkommenssituation machen.
  3. Ein Verhalten, das geeignet ist, den Ruf von SENTIMENTO erheblich zu schädigen, ist zu unterlassen.

§ 26 Rekrutierung

  1. Die Gewinnung neuer Vertriebspartner erfolgt freiwillig und auf Grundlage wahrheitsgemäßer Informationen.
  2. Der Vertriebspartner darf keine falschen Einkommens-, Erfolgs- oder Karriereversprechen machen.
  3. Es darf insbesondere nicht behauptet werden, dass ein bestimmtes Einkommen ohne entsprechende eigene Verkaufs- oder Vermittlungstätigkeit sicher erzielt werden kann.
  4. Der Vertriebspartner darf keine Personen durch Täuschung oder unzulässigen Druck zum Beitritt bewegen.

§ 27 Verbot unzulässiger Geschäftspraktiken

Untersagt sind insbesondere:

a) Täuschung über Produkte oder Preise;
b) falsche Einkommensversprechen;
c) fingierte Bestellungen oder Umsätze;
d) Manipulation von Kunden- oder Vertriebspartnerkonten;
e) Missbrauch von Gutscheinen oder Rabattcodes;
f) Identitätsmissbrauch;
g) unzulässige Spam- oder Werbemaßnahmen;
h) rechtswidrige Nutzung personenbezogener Daten;
i) Verbreitung falscher Unternehmensinformationen;
j) sonstige gesetzeswidrige Geschäftspraktiken.

§ 28 Bestellungen und Eigenverbrauch

  1. Bestellungen dürfen nicht allein zum Zweck der künstlichen Erzeugung von Umsatz, Rang, Bonus oder Provision vorgenommen werden.
  2. Der Vertriebspartner trägt Verantwortung dafür, dass Bestellungen einen tatsächlichen geschäftlichen Zweck haben.
  3. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 29 Keine Pflicht zum Warenbestand

  1. Eine Verpflichtung zum Aufbau eines Warenlagers besteht nur, wenn dies ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
  2. Vertriebspartner dürfen nicht durch unzulässigen wirtschaftlichen Druck zum Erwerb von Produkten veranlasst werden.
  3. Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Duftkoffer oder sonstigen Verkaufsmaterialien werden gesondert geregelt.

§ 30 Schulungen und Kommunikation

  1. SENTIMENTO kann Schulungen, Veranstaltungen, Online-Meetings und Informationsmaterialien anbieten.
  2. Soweit die Teilnahme nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht vereinbart wurde, bleibt sie freiwillig.
  3. Schulungsinhalte ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.

§ 31 Kosten

  1. Jeder Vertriebspartner trägt grundsätzlich seine eigenen betrieblichen Aufwendungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur, soweit dieser gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist.
  3. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 32 Haftung des Vertriebspartners

  1. Der Vertriebspartner haftet für Schäden, die er durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften verursacht.
  2. Insbesondere haftet er für von ihm eigenständig verursachte rechtswidrige Werbeaussagen, Datenschutzverstöße oder unbefugte Verpflichtungen gegenüber Dritten nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 33 Haftung von SENTIMENTO

  1. SENTIMENTO haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

§ 34 Verstöße gegen den Vertrag

Bei Verstößen kann SENTIMENTO – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben – insbesondere:

a) eine Verwarnung aussprechen;
b) die Beseitigung eines Verstoßes verlangen;
c) nicht erforderliche Systemfunktionen vorübergehend beschränken;
d) unzulässige Werbematerialien entfernen lassen;
e) weitere angemessene Maßnahmen ergreifen;
f) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ordentlich oder außerordentlich kündigen.

§ 35 Vorläufige Maßnahmen

  1. Bei einem konkreten Verdacht auf einen erheblichen Verstoß darf SENTIMENTO im erforderlichen Umfang vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen.
  2. Eine solche Maßnahme darf nicht dazu dienen, bereits entstandene gesetzliche Ansprüche unzulässig zu beseitigen.
  3. Der Vertriebspartner erhält, soweit angemessen, Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 36 Außerordentliche Kündigung

  1. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverletzungen, Betrug, Identitätsmissbrauch, erheblichen Datenschutzverstößen oder vorsätzlicher Schädigung von SENTIMENTO vorliegen.
  3. Eine außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 37 Ordentliche Kündigung

  1. Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Die Kündigung kann in Textform erklärt werden, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 38 Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Beendigung des Vertrags hat der Vertriebspartner insbesondere:

a) die Nutzung nicht mehr eingeräumter SENTIMENTO-Markenrechte einzustellen;
b) vertrauliche Informationen nicht weiter zu verwenden;
c) Zugangsdaten nicht weiterzugeben;
d) Kundendaten nur noch zu verarbeiten, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht;
e) bereitgestellte Unternehmensmaterialien nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung zurückzugeben oder zu löschen.

§ 39 Offene Provisionen

  1. Bereits entstandene Provisionsansprüche werden nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen abgerechnet.
  2. Die Beendigung des Vertrags lässt gesetzlich bereits entstandene Ansprüche grundsätzlich unberührt.
  3. Für nach Vertragsende abgeschlossene Geschäfte gelten die gesetzlichen Regelungen sowie der Vergütungsplan, soweit dieser wirksam anwendbar ist.

§ 40 Gesetzlicher Handelsvertreterstatus

  1. Soweit die Tätigkeit des Vertriebspartners die gesetzlichen Voraussetzungen eines Handelsvertreters erfüllt, finden die zwingenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung.
  2. Dieser Vertrag soll keine zwingenden gesetzlichen Rechte oder Pflichten ausschließen.
  3. Insbesondere bleiben gesetzliche Regelungen zu Provision, Abrechnung, Kündigung, außerordentlicher Kündigung und einem etwaigen Ausgleichsanspruch unberührt.

§ 41 Ausgleichsanspruch

Ein etwaiger gesetzlicher Ausgleichsanspruch nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bleibt unberührt und richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 42 Änderungen des Vertrages

  1. Änderungen dieses Vertrages werden dem Vertriebspartner in geeigneter Form mitgeteilt.
  2. Soweit eine Änderung der Zustimmung bedarf, wird diese nach den gesetzlichen Anforderungen eingeholt.
  3. Eine Änderung darf bereits entstandene Ansprüche nicht rückwirkend beseitigen, soweit dies gesetzlich unzulässig wäre.

§ 43 Vertragsversion und Nachweis

  1. Maßgeblich ist grundsätzlich die Vertragsversion, der der Vertriebspartner bei Abschluss zugestimmt hat.
  2. SENTIMENTO dokumentiert die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vertragsversion.
  3. Der Vertriebspartner kann eine Kopie der für ihn geltenden Vertragsfassung anfordern.

§ 44 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen SENTIMENTO und dem Vertriebspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit sie wirksam vereinbart wurden.

§ 45 Salvatorische Regelung

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, die gesetzliche Regelung. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die den Vertriebspartner unangemessen benachteiligt.

§ 46 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 47 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.

§ 48 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Eine besondere Gerichtsstandsvereinbarung wird nur getroffen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

§ 49 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag einschließlich des Vergütungsplans und wirksam einbezogener Anlagen bildet die Grundlage der Vertriebspartnertätigkeit.
  2. Nebenabreden bestehen nicht, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben jederzeit unberührt.
  4. Der Vertriebspartner bestätigt mit Abschluss der Registrierung, dass er die Vertragsbedingungen vor Vertragsschluss einsehen konnte und ihnen zugestimmt hat.

SENTIMENTO Cosmetics
Vertragsversion 1.0
Stand: August 2026

 

DATENSCHUTZINFORMATION FÜR SENTIMENTO-VERTRIEBSPARTNER

Stand: August 2026

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:

SENTIMENTO Cosmetics
Bozener Straße 60/1

75365 Calw

info@sentimentoshop.com

2. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Im Rahmen der Registrierung und Zusammenarbeit können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum, soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich
  • Gewerbe- und Unternehmensdaten
  • Zahlungs- und Abrechnungsdaten
  • Provisions- und Umsatzdaten
  • Daten zur Vertriebstätigkeit
  • Login-, System- und Nutzungsdaten
  • Kommunikations- und Supportdaten
  • Daten zur Zuordnung innerhalb der Vertriebsstruktur
  • Daten über abgegebene Vertrags- und Dokumentenbestätigungen, einschließlich der jeweils bestätigten Vertragsversion sowie Datum und Uhrzeit der Bestätigung

3. Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zu folgenden Zwecken:

  • Registrierung und Verwaltung des Vertriebspartnerkontos
  • Abschluss und Durchführung des Vertriebspartnervertrages
  • Verwaltung der Vertriebsstruktur
  • Berechnung und Auszahlung von Provisionen
  • Abrechnung und Buchhaltung
  • Kommunikation mit dem Vertriebspartner
  • Bereitstellung und Verwaltung der eingesetzten Systeme
  • Bearbeitung von Anfragen und Supportfällen
  • Durchführung von Schulungen und Vertriebsinformationen
  • Dokumentation und Nachweis der Zustimmung zu Vertragsversionen, Datenschutzinformationen und sonstigen für die Zusammenarbeit relevanten Dokumenten
  • Verhinderung von Missbrauch, Betrug und Manipulation
  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten
  • Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

4. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere auf Grundlage von:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung des Vertriebspartnervertrages und vorvertraglicher Maßnahmen,
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen,
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund berechtigter Interessen von SENTIMENTO, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

5. Weitergabe an Dienstleister und Dritte

SENTIMENTO kann zur Durchführung des Vertriebspartnerprogramms externe Dienstleister und technische Systeme einsetzen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Shopify bzw. eingesetzte Shopsysteme
  • UpPromote bzw. Systeme zur Verwaltung von Vertriebspartnern und Provisionen
  • Google-Dienste bzw. Google Apps Script zur technischen Verwaltung und Dokumentation von Vertragsbestätigungen
  • Zahlungsdienstleister
  • Versand- und Logistikdienstleister
  • Hosting- und IT-Dienstleister
  • E-Mail- und Kommunikationsdienstleister
  • Buchhaltungs- und Steuerdienstleister
  • sonstige für die Vertragsdurchführung erforderliche Dienstleister

Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Einwilligung vorliegt oder eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage dies erlaubt.

Soweit Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag von SENTIMENTO verarbeiten, erfolgt dies nach den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere auf Grundlage von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO, soweit erforderlich.

6. Übermittlung in Drittländer

Soweit im Rahmen der eingesetzten Dienste eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt, stellt SENTIMENTO sicher, dass die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen der DSGVO eingehalten werden.

Hierzu können insbesondere ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, geeignete Garantien oder sonstige gesetzlich zulässige Übermittlungsmechanismen eingesetzt werden.

7. Speicherung und Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Verwaltung der Vertriebspartnerbeziehung erforderlich ist.

Daten und Nachweise über die Annahme und Bestätigung von Vertragsversionen können während der gesamten Dauer der Vertriebspartnerbeziehung gespeichert werden, um die jeweils geltende Vertragsgrundlage und die vom Vertriebspartner abgegebenen Bestätigungen nachvollziehbar dokumentieren und nachweisen zu können.

Nach Beendigung bzw. Deaktivierung der Vertriebspartnerbeziehung werden personenbezogene Daten grundsätzlich gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.

Eine darüber hinausgehende Speicherung kann insbesondere erfolgen, soweit gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bestehen oder die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind. Die Dauer der weiteren Speicherung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungs- bzw. Verjährungsfristen.

Die Speicherung erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Zweckbindung, Datenminimierung, Integrität und Vertraulichkeit sowie der gesetzlichen Vorgaben zur Speicherbegrenzung.

8. Technische Dokumentation von Vertragsbestätigungen

Zur Dokumentation der Zustimmung zu Vertragsversionen kann SENTIMENTO ein automatisiertes technisches Verfahren einsetzen.

Hierbei können insbesondere folgende Informationen gespeichert werden:

  • Name des Vertriebspartners
  • Vertragsversion
  • Datum und Uhrzeit der Bestätigung
  • abgegebener Bestätigungstext
  • technischer Prüfwert zur Sicherstellung der Integrität des gespeicherten Datensatzes

Die Bestätigung wird automatisiert in einem zentralen System dokumentiert. Der Vertriebspartner erhält keinen direkten Zugriff auf das interne Protokollsystem.

Die technische Dokumentation dient insbesondere dazu, nachvollziehbar feststellen zu können, welcher Vertriebspartner welcher Vertragsversion zu welchem Zeitpunkt zugestimmt hat.

9. Rechte der betroffenen Person

Der Vertriebspartner hat nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft

Zur Ausübung der Rechte kann sich der Vertriebspartner jederzeit an den oben genannten Verantwortlichen wenden.

10. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Der Vertriebspartner hat gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu beschweren.

Die Beschwerde kann insbesondere bei der für den gewöhnlichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingereicht werden.

11. Bereitstellung personenbezogener Daten

Bestimmte personenbezogene Daten sind für die Registrierung und die Durchführung des Vertriebspartnervertrages erforderlich.

Ohne die erforderlichen Daten kann SENTIMENTO die Registrierung, Vertragsdurchführung, Provisionsabrechnung oder sonstige erforderliche Leistungen gegebenenfalls nicht durchführen.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung einzelner Daten kann sich insbesondere aus steuerlichen, handelsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften ergeben.

12. Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling

Eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet im Rahmen der Vertriebspartnerregistrierung grundsätzlich nicht statt, soweit in dieser Datenschutzinformation nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

13. Aktualisierung der Datenschutzinformation

SENTIMENTO kann diese Datenschutzinformation anpassen, wenn dies aufgrund gesetzlicher, technischer oder organisatorischer Änderungen erforderlich wird.

Es gilt grundsätzlich die jeweils zum Zeitpunkt der Verarbeitung aktuelle Datenschutzinformation. Wesentliche Änderungen werden dem Vertriebspartner in geeigneter Weise mitgeteilt.

SENTIMENTO Cosmetics
Datenschutzinformation – Stand August 2026